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Strafrecht

Das Strafrecht umfasst all jene Vorschriften, die bestimmte Verhaltensweisen unter eine Strafe, namentlich Geld- oder Freiheitsstrafe, stellen.

Es ist zu unterscheiden vom Ordnungswidrigkeitenrecht, in welchem bestimmte Verhaltensweisen lediglich durch Geldbußen sanktioniert werden.

Das Strafverfahren wird zunächst als Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft geführt. Auslöser eines Strafverfahrens ist häufig, dass die Polizei von einem Sachverhalt Kenntnis erlangt hat, den sie für strafrechtlich relevant hält. Diesen Sachverhalt teilt sie der Staatsanwaltschaft mit, die Staatsanwaltschaft leitet dann ein Ermittlungsverfahren ein. Dieses führt dann entweder zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einer Anklage.

Für die Entscheidung im Strafprozess können verschiedene Instanzen zuständig sein. Leichte Delikte werden vor dem Strafrichter am Amtsgericht, schwerere vom Schöffengericht, ebenfalls ein Teil des Amtsgerichts, verhandelt.

Bei Tötungsdelikten und vergleichbar schweren Taten ist das Landgericht zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich entweder nach dem Wohnsitz des Angeklagten oder nach dem Tatort. Für Datteln ist das Amtsgericht Recklinghausen bzw. das Landgericht Bochum zuständig. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist die Staatsanwaltschaft Bochum.

Gang des Verfahrens

Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren dient dazu, alle wesentlichen Umstände des jeweiligen Tatvorwurfs zu ermitteln. Da in diesem frühen Stadium bereits erste wichtige Weichen für den weiteren Gang des Verfahrens gestellt werden, sollten nicht auf einen Rechtsanwalt in Funktion als Strafverteidiger verzichten.

Gerade bei leichteren Straftaten lässt sich das Verfahren oft bereits im Ermittlungsverfahren durch eine Einstellung beenden. Das erspart dem Beschuldigten das belastende Erlebnis einer Gerichtsverhandlung.

Dafür ist es wichtig, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt der Ermittlungen Akteneinsicht zu erlangen. Auch dies kann nur mithilfe eines Rechtsanwalts geschehen. Nur durch genaue Kenntnis des Akteninhalts lässt sich eine Erfolg versprechende Verteidigungsstrategie aufbauen.

Zudem werden im Ermittlungsverfahren häufig Verfahrensfehler begangen, die dem Beschuldigten später zu Gute kommen können. Zu denken ist hier neben fehlenden oder falschen Belehrungen vor allem auch an die verschiedenen Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote.

Anklage
Mit Anklageerhebung geht die Verantwortung für das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft auf das Gericht über. In der Anklageschrift legt die Staatsanwaltschaft dar, welche Vorwürfe gegen den Angeschuldigten erhoben werden. Zugleich erfolgt die Erhebung der Anklage nur, soweit die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dem Angeschuldigten, der durch die Anklageerhebung zum Angeschuldigten wird, eine Straftat nachweisen zu können.

Sollten Sie bis hierhin noch nicht anwaltlich vertreten sein, so wird es spätestens mit Zustellung der Anklageschrift höchste Zeit, denn Ihnen steht nun ein Strafprozess bevor.

Hauptverhandlung
Die Hauptverhandlung beginnt damit, dass die Staatsanwaltschaft durch Verlesung der Anklageschrift klarstellt, welche Taten dem Angeklagten zur Last gelegt werden. Sodann wird der Angeklagte zum Tatvorwurf gehört, wobei es ihm freisteht, eine Aussage zu machen oder diese zu verweigern. Anschließend können im Rahmen der Beweisaufnahme Zeugen gehört oder andere Beweismittel erörtert werden.

Am Ende der Beweisaufnahme folgt das Plädoyer des Staatsanwalts, in dem er seinen Eindruck der Hauptverhandlung zusammenfasst und sodann beantragt, welche Strafe das Gericht verhängen soll. Im Anschluss daran bekommt der Angeklagte und, wenn der Angeklagte einen Strafverteidiger hat, auch der Strafverteidiger die Gelegenheit, zum Plädoyer der Staatsanwaltschaft Stellung zu nehmen. Das letzte Wort gebührt dem Angeklagten. Nach einer Beratungspause verkündet das Gericht dann das Urteil.

Die Hauptverhandlung ist für den Angeklagten häufig sehr belastend. Zugleich spielt der persönliche Eindruck, den der Angeklagte beim Gericht hinterlässt, eine nicht zu unterschätzende Rolle. Deswegen ist eine gute Vorbereitung auf den Termin mit Hilfe des eigenen Anwalts sehr wichtig. Zugleich begleitet der Anwalt Sie in die Hauptverhandlung und steht Ihnen zur Seite.

Hausdurchsuchung
Die Hausdurchsuchung ist eine der einschneidensten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren. Sie darf nur auf richterliche Anordnung erfolgen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die das Einholen einer solchen Anordnung unmöglich machen.

In diesen Fällen, das Gesetz spricht von Gefahr im Verzug, kann auch ohne richterliche Anordnung, also ohne Durchsuchungsbeschluss, eine Durchsuchung erfolgen. Solche Fälle sind in der Realität aber bedeutend seltener, als diverse Polizei-Fernsehserien glauben machen. Wird Gefahr im Verzug zu Unrecht angenommen, können hieraus Beweisverwertungsverbote resultieren, die zu Gunsten des Beschuldigten wirken.

Um in solchen Fällen schnell und richtig zu reagieren, ist es unbedingt erforderlich, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Freiheitsstrafe
Wird der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, so muss er diese als Strafhaft verbüßen. Es erfolgt eine Ladung zum Strafantritt, in der auch angegeben ist, bei welcher Justizvollzugsanstalt (JVA) sich der Verurteilte melden soll.

Auch nach einer Verurteilung kann weitere anwaltliche Betreuung sinnvoll sein. Auch im Strafvollzug gelten Regeln, zudem sind Kenntnisse der Abläufe und Gegebenheiten sinnvoll für den Verurteilten. Zum einen kann er sich auf die neue Situation vorbereiten, zum anderen kann Hilfestellung zur Gestaltung der Haft gegeben werden. Dies gilt insbesondere für den Strafvollzug in NRW.

Der Strafvollzug in NRW kennt die Besonderheit des sogenannten Einweisungsverfahrens. Im Rahmen des Einweisungsverfahrens werden die Häftlinge untersucht, zudem werden sie zu ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Situation befragt. Dies dient dazu, sie während der Haft individuell zu fördern, um so dem Ziel der Strafhaft, der Resozialisierung, zu dienen.

Zuständig für das Einweisungsverfahren ist die JVA Hagen.

Das Einweisungsverfahren ist sehr wichtig, denn es bestimmt den weiteren Verlauf der jeweiligen Strafverbüßung. Zudem erfolgt im Rahmen der Einweisung eine wichtige Weichenstellung für den Häftling: die Entscheidung, ob der offene oder der geschlossene Vollzug der Strafe erfolgen soll.

Bewährung
Verurteilt das Gericht einen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe, so kann diese in bestimmten Fällen zur Bewährung ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Strafe zunächst nicht verbüßt werden muss, der Verurteilte steht aber für eine gewisse Zeit, z.B. 3 Jahre, unter Bewährungsauflagen. Verstößt er gegen diese, muss er die Freiheitsstrafe doch verbüßen.

Wird der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt, so wird die Freiheitsstrafe gem. § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Es muss also eine positive Prognose gestellt werden.

Bei Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren kann die Strafe gem. § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn besondere Umstände zu der günstigen Prognose hinzutreten, die ausnahmsweise die Aussetzung rechtfertigen. Das Gesetz nennt als Beispiel ausdrücklich Wiedergutmachungsbemühungen des Täters. Solche Bemühungen können also äußerst wichtig und sinnvoll sein und sind deswegen häufig ein Kernpunkt einer guten Verteidigungsstrategie.

Freiheitsstrafen von mehr als 2 Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Strafbefehl
Ein Strafbefehl stellt eine Möglichkeit der Beendigung eines Strafverfahrens dar. Ein Strafbefehl kann nur bei bestimmten Delikten im unteren Bereich der Kriminalität ergehen. In ihm wird die in Rede stehende Tat bezeichnet, zudem wird eine bestimmte Sanktion, in der Regel Geldstrafe, vorgeschlagen. Bei einem verteidigten Beschuldigten ist sogar die Verhängung einer Freiheitsstrafe möglich. Der Betroffene muss einen Strafbefehl nicht akzeptieren, er kann gegen den Strafbefehl auch Einspruch einlegen, wobei dies innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erfolgen muss.

Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten, ist es ratsam, den Strafbefehl einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorzulegen.

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