Immobilie kaufen

Ihr Weg zum rechtssicheren Hauskauf

Das eigene Haus zu kaufen ist für viele Menschen ein wichtiger Schritt in ihrem Leben. Weil bei einem so wichtigen Thema natürlich alles rechtlich ordentlich umgesetzt werden muss, hat der Gesetzgeber in § 311 b BGB angeordnet „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung.

Vollständig und Präzise

Wir erstellen Ihren Immobilienkaufvertrag nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Der Kaufvertrag enthält alle Regelungen zwischen Ihnen und dem Verkäufer. Dazu gehören zum Beispiel auch Fragen der Gewährleistung und der Haftung für Schäden am Gebäude. Damit es später keinen Streit gibt, ist die sorgfältige Formulierung des Kaufvertrags also sehr wichtig.

Reibungsloser Service

Der Vertrag ist beurkundet und die Vorfreude wird immer größer – jetzt sollte nichts mehr schiefgehen. Mit unserer Erfahrung und modernen, effizienten Abläufen sorgen wir dafür, dass Ihr Kaufvertrag schnell abgewickelt wird und sie schon bald als neuer Eigentümer im Grundbuch stehen.

Ihre Ansprechpartner

Notar Johannes C. Thorbrügge

Notar Reinhard Feix

Welche Informationen und Unterlagen werden benötigt

Um den passenden Kaufvertrag für Ihr Haus zu erstellen, sind bestimmte Informationen und Unterlagen erforderlich. Diese umfassen:

  • Grundbuchauszug: Diese Dokumente sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Grundstück klar definiert und frei von Belastungen ist. Gerne holen wir aktuelle Grundbuchauszüge für Sie ein. Wir überprüfen diese Unterlagen sorgfältig, um Ihnen rechtliche Sicherheit zu bieten.
  • Finanzierungsbestätigung: Die Bank oder das Finanzinstitut, das Ihre Immobilienfinanzierung bereitstellt, muss Ihnen eine schriftliche Bestätigung über die Bereitstellung der Mittel ausstellen.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Bei der Identifikation und Vertragsunterzeichnung müssen Sie gültige Ausweisdokumente vorlegen. Anhand der Ausweisdokumente stellen wir sicher, dass die Vertragsparteien korrekt identifiziert werden.

Beratung vom Notar – sofort

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Die Vorbereitung auf den Notartermin

Die Vorbereitung ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Kaufvertrag Ihre Wünsche berücksichtigt. Unsere Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung und stellt sicher, dass keine wichtigen Details übersehen werden. Dazu gehören:

  • Sorgfältige Prüfung des Kaufvertrags: Bevor Sie den Notartermin wahrnehmen, sollten Sie den Kaufvertrag gründlich durchgehen. Beachten Sie besonders die Vertragsbedingungen, den Kaufpreis und alle mit dem Haus verbundenen Bedingungen. Fragen Sie nach, wenn Sie Unklarheiten haben.
  • Finanzierung sichern: Um den Kaufvertrag abzuschließen, benötigen Sie eine Finanzierungszusage von Ihrer Bank oder einem anderen Finanzinstitut. Stellen Sie sicher, dass Ihre Finanzierung vor dem Notartermin gesichert ist.
  • Fragen an den Notar: Während des Notartermins haben Sie die Gelegenheit, alle Fragen zum Kaufvertrag zu stellen. Wenn Sie Unsicherheiten oder Bedenken haben, zögern Sie nicht, diese anzusprechen. Wir sind hier, um Sie bestmöglich zu beraten.

Ablauf des Notartermins und Beurkundung des Kaufvertrags

Der Notartermin ist der Höhepunkt des Hauskaufprozesses. Hier erfahren Sie, wie dieser abläuft und was während der Beurkundung des Kaufvertrags geschieht:

  • Notartermin vereinbaren: Zunächst vereinbaren Sie einen Beurkundungstermin, zu dem Käufer und Verkäufer ins Büro des Notars kommen.
  • Identifikation der Vertragsparteien: Vor der Beurkundung überprüft der Notar anhand der vorgelegten Ausweisdokumente, ob alle Beteiligten erschienen sind. Dies ist ein wichtiger Schutz vor Identitätsdiebstahl und Betrug.
  • Verlesen des Vertrags und Erläuterung: Der Notar liest den Kaufvertrag laut vor und erläutert die Bedingungen und Verpflichtungen. Dies bietet allen Beteiligten die Möglichkeit, den Vertrag zu überprüfen und eventuelle Fragen zu klären.
  • Unterschrift und Beurkundung durch den Notar: Sobald alle Parteien zustimmen und alle Fragen geklärt sind, erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvertrags vor dem Notar. Der Notar beurkundet den Vertrag, und er wird rechtskräftig.

Möglichkeiten der Vertretung im Notartermin

Manchmal sind Käufer oder Verkäufer am Tag des Notartermins verhindert. In solchen Fällen gibt es Möglichkeiten der Vertretung. Sie können eine andere Person bevollmächtigen, in Ihrem Namen am Notartermin teilzunehmen und den Kaufvertrag zu unterzeichnen. Dies ist eine praktische Lösung, wenn Sie persönlich nicht anwesend sein können. Allerdings muss die Vollmacht bestimmte Anforderungen erfüllen. Sprechen Sie uns an – wir sind Ihnen gerne behilflich.

Kosten und Gebühren für den Hauskaufvertrag

Bevor Sie den Kaufvertrag abschließen, ist es wichtig, die damit verbundenen Kosten und Gebühren zu verstehen. In Deutschland gehören dazu:

  • Notargebühren und Auslagen: Die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert, der in der Regel dem Kaufpreis entspricht. Zusätzlich können Auslagen für Kopien und Beglaubigungen anfallen.
  • Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern festgelegt und beträgt in der Regel 3,5% bis 6,5% des Kaufpreises. Sie muss vom Käufer gezahlt werden.

Der erste Schritt zum Kauf Ihres Traumhauses ist die Vereinbarung eines Notartermins. Wir sind für Sie da, um den Hauskauf so reibungslos wie möglich zu gestalten. Kontaktieren Sie uns jetzt und beginnen Sie Ihren Weg ins neuen Zuhause!

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