Anwalt für Arbeitsrecht

Unter dem Begriff Arbeitsrecht fasst man jene Regelungen und Gesetze, die die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber regeln – eine sehr umfangreiche Materie, deren Gesetze und Regelungen über alle Rechtsgebiete verteilt sind. Darüber hinaus ist eine Vielzahl an Vereinbarungen zu beachten, beispielhaft seien hier die Tarifverträge erwähnt.

Komplexe Materie – gute Beratung

Wohl aufgrund der Komplexität der Materie hat der Gesetzgeber dem Arbeitsrecht eine eigene Gerichtsbarkeit zugeordnet: die Arbeitsgerichtsbarkeit.

Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Arbeitsort des Arbeitnehmers (§ 48 Abs. 1a ArbGG). Für den Bereich Datteln und Recklinghausen ist das Arbeitsgericht Herne zuständig. Das zuständige Landesarbeitsgericht ist das LAG Hamm.

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Die Arbeitsgerichte sind im Interesse insbesondere der Arbeitnehmer gehalten, möglichst schnell eine Entscheidung herbeizuführen.
Für Kündigungsschutzklagen besteht sogar die besondere Regelung des § 61a ArbGG, wonach bereits innerhalb von 2 Wochen nach Klageerhebung ein erster Termin vor dem Arbeitsgericht stattfinden muss.

Das Arbeitsgerichtsgesetz sieht in § 54 ArbGG eine Güteverhandlung zu Beginn eines jeden Prozesses vor. Hier wird vom Gericht versucht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien, also in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer, herbeizuführen. Erst wenn diese Verhandlung scheitert, beginnt das klassische Gerichtsverfahren und es kommt zu einer Entscheidung durch das Gericht.

Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Für die Entscheidung über die Berufung sind die Landesarbeitsgerichte zuständig.

Gegen die Urteile der Landesarbeitsgerichte kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden, für die Entscheidung über die Revision ist wiederum das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt zuständig.

„Im Arbeitsrecht muss man schnell reagieren und gut verhandeln – nur so lässt sich die Situation optimal für den Mandanten gestalten“


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