Verkehrsstrafsachen

250.000 Verkehrsstraftaten pro Jahr

Im Fahreignungsregister wurden im Jahr 2022 knapp 250.000 Verkehrsstraftaten registriert – das entspricht ungefähr einem Verkehrsdelikt alle 2 Minuten.

Die Bandbreite der möglichen Delikte ist dabei sehr breit: von der fahrlässigen Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall über die Fahrt unter Alkoholeinfluss bis zum illegalen Autorennen mit Todesfolge.

Besonderheiten von Verkehrsstraftaten

Anders als in den meisten Bereichen des Strafrechts spielt bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsstraftat nicht nur das Strafrecht eine Rolle, sondern auch die verkehrsrechtliche Bewertung des Vorwurfs ist für eine erfolgreiche Verteidigung entscheidend. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über fundierte Kenntnisse und Erfahrung in beiden Bereichen.

Führerschein retten

In Verkehrsstrafsachen wird häufig neben der eigentlichen Strafe auch ein Fahrverbot verhängt oder sogar der Führerschein entzogen. Diese „Nebenfolge“ ist oft einschneidender als die eigentliche Strafe und kann schnell existenzbedrohend sein. Wir legen daher besonderes Augenmerk darauf, Ihre Fahrerlaubnis zu erhalten und Fahrverbote zu vermeiden.

Ihr Ansprechpartner

Johannes C. Thorbrügge

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsstraftaten – 5 Fragen an den Fachanwalt

Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr?

Straftaten sind schwere Verstöße im Straßenverkehr, die mit Geldstrafen, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis und auch Gefängnisstrafen bestraft werden. Dagegen sind Ordnungswidrigkeiten weniger schwerwiegende Verstöße, die mit Bußgeldern und Fahrverboten, aber niemals mit Haftstrafen geahndet werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis?

Bei einem Fahrverbot behalten Sie ihre Fahrerlaubnis, dürfen aber für eine bestimmte Zeit kein Auto fahren. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis weggenommen und sie müssen – nach Ablauf einer vom Gericht festgesetzten Sperrfrist – eine neue Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Straftat im Straßenverkehr?

Der Unterschied liegt in der Vorstellung des Täters. Die Unterscheidung ist sehr wichtig, im Einzelfall aber auch für Juristen sehr schwierig. Grob vereinfacht kann man sagen: bei fahrlässigen Straftaten handelt der Täter ohne Vorsatz, er wollte also nicht, dass die Straftat geschieht. Dagegen bedeutet Vorsatz, dass der Täter die Straftat absichtlich begeht. Ob ein Täter vorsätzlich oder fahrlässig handelt, hat große Bedeutung für die Höhe der Strafe und kann sogar den Unterschied zwischen einer Verurteilung und einem Freispruch bedeuten.

Die Polizei hat mir direkt den Führerschein abgenommen Dürfen die das?

In der Regel ja. Wenn anzunehmen ist, dass Ihnen wegen der Straftat die Fahrerlaubnis entzogen wird, zum Beispiel wegen Alkohol am Steuer oder Unfallflucht, darf die Polizei Ihren Führerschein sofort beschlagnahmen. Wir prüfen gerne für Sie, ob es sinnvoll ist, gegen die Beschlagnahme Beschwerde zu heben oder ob es andere und bessere Verteidigungsansätze für Sie gibt.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bei Verkehrsstrafsachen?

Wenn der Verkehrsrechtsschutz in Ihrer Versicherung enthalten ist, grundsätzlich ja. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung zunächst – anders als sonst im Strafrecht – auch dann die Anwaltskosten, wenn Ihnen eine vorsätzliche Tat vorgeworfen wird.

Hilfe vom Anwalt – sofort

Ihnen wird eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen und brauchen einen Anwalt? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an

Straftaten im Straßenverkehr

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB):

Trunkenheit im Verkehr liegt vor, wenn jemand ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen führt, obwohl er nicht mehr fahrtüchtig ist. Die Fahruntüchtigkeit wird bei Alkohol in der Regel durch eine Blutuntersuchung überprüft. Der Grenzwert der absoluten Fahruntauglichkeit liegt bei 1,1 Promille. Bei einer Blutalkoholkonzentration über diesem Wert gilt die Handlung immer, bei Werten darunter bei deutlicher Fahruntüchtigkeit gilt die Handlungen als Straftat. Die Strafen können Geldstrafen, den Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar Freiheitsstrafen umfassen.

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB):

Die Straftat der Gefährdung des Straßenverkehrs bezieht sich auf Handlungen, die die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Vielen sind die im Gesetz genannten Handlungen als „die sieben Todsünden“ bekannt. Dazu gehören beispielsweise rücksichtsloses Rasen, riskante Überholmanöver oder das Ignorieren von Verkehrsregeln. Die Strafen können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen betragen, abhängig von der Schwere der Gefährdung.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG in Verbindung mit § 2 StVG):

Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Es ist illegal, ein Fahrzeug zu führen, wenn man keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Die Tat wird in der Regel mit Geldstrafen sanktioniert, bei Wiederholungstätern werden aber auch Freiheitsstrafen verhängt.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, § 142 StGB):

Fahrerflucht ist eine Straftat, die auftritt, wenn ein Unfallverursacher den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sich der Verantwortung zu stellen. Dies beinhaltet die Pflicht, sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben und seine Personalien mitzuteilen. Die Strafen für Fahrerflucht können erheblich sein, einschließlich Geldstrafen und Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem können auch versicherungsrechtliche Konsequenzen drohen.

Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB):

Nötigung im Straßenverkehr bezieht sich auf vorsätzliche Handlungen, die andere Verkehrsteilnehmer dazu zwingen, ein bestimmtes Verhalten auszuführen, das gegen ihren Willen steht. Dies kann beispielsweise das aggressive Schneiden anderer Verkehrsteilnehmer oder das Ausbremsen anderer Fahrzeuge sein. Die Strafen können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen umfassen.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

Der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist in § 315c des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Er sanktioniert Handlungen, die die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um vorsätzliche Taten, die bewusst und widerrechtlich den Straßenverkehr beeinträchtigen und damit das Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Verkehrsteilnehmern gefährden.

Illegale Autorennen (§ 315d StGB):

Dies beinhaltet das Veranstalten oder Teilnehmen an illegalen Autorennen auf öffentlichen Straßen. Die Strafen können Geldstrafen, Fahrverbot und sogar Freiheitsstrafen umfassen.

Fahrlässige Körperverletzung (229 StGB) und fahrlässige Tötung im Straßenverkehr (§ 222 StGB):

Wer einen Verkehrsunfall fahrlässig, also in der Regel weil er sich nicht an alle Verkehrsregeln gehalten hat, verursacht, bei dem ein Mensch verletzt oder sogar getötet wird, macht sich wegen Fahrlässigkeit strafbar.

Ansätze zur Verteidigung in Verkehrsstrafsachen

Als erfahrene Anwälte im Verkehrs- und Strafrecht haben wir uns besonders auf die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen spezialisiert. Hier sind einige Möglichkeiten, wie wir Ihnen in solchen Fällen beistehen können:

a. Sachverhalt klären und Beweise prüfen: Der erste Schritt besteht darin, gemeinsam mit Ihnen zu klären, was Ihnen überhaupt vorgeworfen wird. Im Anschluss werten wir die Ermittlungsakte aus, um die Beweislage und die rechtlichen Bewertungen der Staatsanwaltschaft kritisch zu hinterfragen.

b. Stellung nehmen: Wenn wir Schwächen in den Beweisen oder der Argumentation der Staatsanwaltschaft finden, nehmen wir frühzeitig für Sie Stellung. So lassen sich Bewertungen zu Ihren Gunsten beeinflussen und oft können wir vermeiden, dass es zur Anklage kommt.

c. Gerichtliche Vertretung: Falls erforderlich, vertreten wir Sie vor Gericht. Wir setzen unsere juristische Expertise und Erfahrung ein, um die besten Verteidigungsstrategien zu entwickeln und durchzusetzen. in Verkehrsstrafsachen spielen Zeugen eine wichtige Rolle. Durch gezielte und gut vorbereitete Vernehmungen stellen wir sicher, dass Sie nicht zu unrecht belasten werden.

Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre kostenlose Erstberatung und sichern Sie sich eine fundierte Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr. Vertrauen Sie auf die Expertise eines Fachanwalts für Strafrecht und Verkehrsrecht.

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