Inhalt
- Wann sollten Sie nach einem Unfall einen Anwalt beauftragen?
- 11 Fragen an den Anwalt für Unfallsachen
- Hilfe vom Anwalt – sofort
- Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Ihr Recht auf Entschädigung
- Warum sollten Sie uns beauftragen, Ihre Ansprüche nach einem Unfall durchzusetzen?
- Sie hatten einen Unfall und brauchen einen Anwalt?
Ihre Anwälte bei Unfällen
Ein Verkehrsunfall kann das Leben schlagartig verändern und mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen und Herausforderungen einhergehen.
Unsere Website dient als Informationsportal und ersten Anlaufstelle, um Ihre drängenden Fragen zu beantworten. Hier finden Sie Informationen über unsere Dienstleistungen, unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung von Verkehrsunfallmandanten.
Gründliche Beratung – bestmögliche Entschädigung
Mit unserer umfassenden Expertise in Unfallsachen verstehen die Komplexität dieser Fälle und wissen, dass sie oft eine Vielzahl von Fragen aufwerfen.
Wir bieten eine gründliche Beratung zu Fragen der Haftung, Versicherungsansprüche und Schadensersatzansprüche. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Entschädigung erhalten.
Gegen Versicherungen durchsetzen
Wir haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit Haftpflichtversicherern. Daher wissen wir, mit welchen Argumenten man versucht, Ihre Ansprüche kleinzuhalten und wie man sich dagegen wehrt. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und halten Ihnen den Rücken frei.
Ihr Ansprechpartner
Johannes C. Thorbrügge
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wann sollten Sie nach einem Unfall einen Anwalt beauftragen?
11 Fragen an den Anwalt für Unfallsachen
Es gibt keine Verpflichtung, bei einem Unfall die Polizei zu rufen. In Ihrem eigenen Interesse und zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie aber bei jedem Unfall die Polizei rufen. Von der Polizei wird dokumentiert, wo und wie der Unfall geschehen ist und wer an dem Unfall beteiligt war. Diese Informationen sind wichtig, um Ihre Ansprüche später erfolgreich durchzusetzen.
Wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht, versuchen Sie sich zumindest das Kennzeichen zu merken. Vielleicht schaffen Sie es sogar, noch schnell ein Foto von Fahrzeug und Kennzeichen des Unfallverursachers zu machen. Rufen Sie dann die Polizei, die den Unfall aufnehmen und den Unfallverursacher ausfindig machen wird.
Nach einem Unfall sollten Sie so schnell wie möglich einen Anwalt beauftragen, der Ihre Ansprüche prüft und durchsetzt. So ist sichergestellt, dass Ihre Schäden von Anfang an richtig und vollständig durchgesetzt werden.
Auf jeden Fall. Denken Sie immer daran, dass die Versicherung Ihres Unfallgegners so wenig wie möglich zahlen möchte. Fallen Sie auf diesen Trick nicht herein, sondern beauftragen Sie einen Anwalt – damit Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzenbleiben.
Die Anwaltskosten gehören ebenfalls zum Schaden, der Ihnen durch den Unfall entsteht. Also muss die Gegenseite auch Ihre Anwaltskosten übernehmen.
Wie hoch das Schmerzensgeld ist, hängt hauptsächlich davon ab, wie schwer die Verletzungen sind und wie lange die Heilung dauert. Allerdings wird das Schmerzensgeld nicht im eigentlichen Sinne berechnet. In der Praxis orientiert man sich daran, welche Schmerzensgelder von Gerichten für ähnliche Verletzungen zugesprochen wurden.
Die Frage, wer schuld an einem Verkehrsunfall ist, ist oft gar nicht so einfach zu beantworten. Entscheidend ist, welcher Unfallbeteiligte wie sehr gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstoßen hat. Das können zum Beispiel Vorfahrtsverletzungen, Unaufmerksamkeit oder zu hoge Geschwindigkeit sein.
Nein, das stimmt nicht. Die Reihenfolge, in der die Polizei die Unfallbeteiligten auf der Unfallmitteilung vermerkt, ist meistens ein Hinweis darauf, wen die Polizei für den Unfallverursacher hält. Die Bewertung muss aber, besonders bei komplizierten Unfallkonstellationen nicht richtig sein und bindet weder die Unfallbeteiligten, noch ihre Versicherungen oder gar das Gericht.
Ob der Unfallversicherer den Schaden bei seiner Versicherung meldet, spielt im Ergebnis keine Rolle. Wenn Sie uns beauftragen, Ihren Schaden durchzusetzen, ermitteln wir die gegnerische Versicherung und melden den Schaden dort an. Sollte sich herausstellen, dass das Fahrzeug Ihres Unfallgegners nicht versichert war – was sehr selten passiert – besteht die Möglichkeit, Ihre Schäden über die Verkehrsopferhilfe ersetzt zu bekommen.
Für Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall gilt die gesetzliche Regelverjährungsfrist von 3 Jahren. In der Regel sind Fristen in Unfallsachen also kein Problem.
Wir prüfen, ob Sie einen Anspruch gegen Ihren Unfallgegner haben. Außerdem beraten wir Sie, welcher Weg der Schadensregulierung für Sie der beste ist (fiktive Abrechnung, Reparatur, Totalschaden). Wir setzen Ihre Ansprüche bei der Gegenseite durch und wehren unberechtigte Kürzungen Ihrer Ansprüche ab.
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Ihr Recht auf Entschädigung
Haftungsfrage und Schadensersatzansprüche
Die erste und entscheidende Frage, die nach einem Verkehrsunfall geklärt werden muss, betrifft die Haftung. Bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug gilt in der Regel das Prinzip der Gefährdungshaftung. Die Beteiligten sind einander also schon deswegen zu Schadenersatz verpflichtet, weil sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegt haben. Allerdings spielt daneben natürlcih auch eine entscheidende Rolle, welcher Verkehrsteilnehmer den Unfall durch sein Fehlverhalten herbeigeführt hat. Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, muss also zuerst die Haftungsfrage geklärt werden.
Arten von Schadensersatzansprüchen
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall können vielfältig sein. Sie umfassen unter anderem:
- Sachschäden: Dies bezieht sich auf die Reparaturkosten oder den Wertverlust Ihres Fahrzeugs aufgrund des Unfalls.
- Personenschäden: Hierbei geht es um Schmerzensgeld, Arztkosten und Einkommensverluste, die aufgrund von Verletzungen entstehen.
- Entgangener Gewinn und entgangener Arbeitslohn: In einigen Fällen können Sie auch Anspruch auf Schadensersatz für den entgangenen Gewinn haben, wenn der Unfall Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.
- Vermögensschäden: Dazu gehören alle finanziellen Verluste, die direkt aus dem Unfall resultieren, wie Mietwagenkosten oder Rechtsanwaltsgebühren.
Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Personenschäden
Personenschäden sind häufig die schwerwiegensten Folgen von Verkehrsunfällen. In Deutschland haben Unfallopfer das Recht auf Schmerzensgeld, das als Ausgleich für körperliche und unter Umständen auch psychische Beeinträchtigungen dient. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere der Verletzungen, die Dauer des Leidens und der Grad der Schuld des Unfallverursachers. Als erfahrene Anwälte für Unfallsachen können wir Ihnen dabei helfen, eine angemessene Schmerzensgeldzahlung zu verhandeln oder vor Gericht einzufordern.
Anwaltliche Unterstützung und Fristen für Schadensersatzansprüche
Um sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Sie verdienen, ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Beweisführung, der Verhandlung mit Versicherungen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht behilflich sein. Die Haftungsfrage, die Art der Ansprüche und die richtige Beweisführung sind entscheidend für den Erfolg der Schadensersatzregulierung. Nur mit anwaltlicher Unterstützung können Verkehrsunfallopfer sicherstellen, dass ihre Rechte gewahrt werden und sie die Entschädigung erhalten, die sie verdienen.
Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre kostenlose Erstberatung und lassen Ihre Ansprüche prüfen. Vertrauen Sie auf die Expertise eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.