Scheidung

Der Entschluss zur Scheidung kann eine der emotionalsten und schwierigsten Entscheidungen im Leben eines Paares sein. In solch turbulenten Zeiten benötigen Sie kompetente und einfühlsame Rechtsberatung vom Anwalt, um Ihre Interessen zu schützen und ein möglichst reibungsloses Scheidungsverfahren zu gewährleisten.

Wichtige Antworten

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Anworten zum Thema Scheidung. Außerdem erfahren Sie, wie wir als Ihr Anwalt für Familienrecht Sie im Scheidungsverfahren beraten und Ihre Rechte schützen. Wir sind hier, um Ihre Fragen zu beantworten, Ihre Anliegen anzuhören und Ihnen bei jedem Schritt auf dem Weg zur Scheidung und darüber hinaus zu helfen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre rechtlichen Belange zu klären und die Grundlage für einen neuen Anfang zu legen.

langjährige erfahrung

Unsere Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten in Scheidungsverfahren. Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist und maßgeschneiderte Lösungen erfordert. Unser engagiertes Team um den Fachanwalt für Familienrecht Johannes Thorbrügge steht Ihnen mit Fachkenntnis und Empathie zur Seite, um Ihnen durch diesen schwierigen Prozess zu helfen.

Ihr Ansprechpartner

Johannes C. Thorbrügge

Fachanwalt für Familienrecht

9 Antworten vom Scheidungsanwalt

Muss ich mich von meinem Ehepartner getrennt haben, bevor ich die Scheidung einreichen kann?

Ja, nach deutschem Recht müssen Ehepartner in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Ehe geschieden werden kann. In bestimmten Fällen kann dieser Zeitraum verkürzt werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen.

Wie lange dauert eine Scheidung in Deutschland in der Regel?

Wie lange ein Scheidungsverfahren ist sehr unterschiedlich. Die Dauer hängt von der Auslastung des Gerichts und davon ab, wie gut die Beteiligten am Verfahren mitwirken. Als grobe Regel kann man sagen, dass ein Scheidungsverfahren, bei dem alles planmäßig läuft, etwa 3 – 4 Monate dauert.

Kann ich die Scheidung online einreichen?

Nein, das geht nicht. Es gibt zwar immer wieder Angebote, die mit einer Online-Scheidung werben. Der Begriff ist aber irreführend. Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Zudem ist bei jeder Scheidung eine Anhörung der Eheleute erforderlich, die ebenfalls nicht einfach so online erfolgen kann. Wir bieten Ihnen allerdings an, die gesamte Abwicklung und Kommunikation online und per Telefon zu führen, so dass Sie nur zum Scheidungstermin selbst entweder zum Gericht oder im Falle einer Videoverhandlung in unser Büro kommen müssen. Alles andere können Sie dann bequem von zuhause erledigen.

Kann ich die Scheidung einreichen, wenn mein Ehepartner nicht zustimmt?

Ja, eine Einverständniserklärung beider Ehepartner ist nicht erforderlich. Wenn die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen, in der Regel also die Trennung mehr als ein Jahr zurückliegt und mindestens ein Ehegatte die Ehe nicht wieder aufnehmen möchte, wird das Gericht die Ehe auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten scheiden.

Wie wird das Sorgerecht für gemeinsame Kinder nach der Scheidung geregelt?

Wenn Sie sich scheiden lassen, ändert sich dadurch nichts daran, dass Sie das Sorgerecht für Ihre gemeinsamen Kinder weiter mit ihrem Expartner ausüben. Um die gemeinsame elterliche Sorge zu beenden, müssen Sie das beim Gericht gesondert beantragen.

Was sind die Kosten für eine Scheidung in Deutschland?

Die Kosten für eine Scheidung setzen sich aus den Gerichts- und den Anwaltskosten zusammen. Beide Kosten richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Den Gegenstandswert ermittelt man anhand des Einkommens und in bestimmten Fällen auch anhand des Vermögens der Ehepartner.

Kann ich mich auch scheiden lassen, ohne einen Anwalt zu beauftragen?

Hier müssen wir leider die klassische Juristen-Antwort geben: es kommt darauf an.
Wenn Sie einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen wollen, damit das Scheidungsverfahren beginnt, müssen Sie einen Anwalt beauftragen. Denn ein Scheidungsantrag ist nur dann wirksam, wenn er von einem Anwalt unterzeichnet ist. Hat Ihr Ehepartner bereits mit seinem Anwalt einen Scheidungsantrag eingereicht, müssen Sie nicht unbedingt einen Anwalt beauftragen. Sie können im Anhörungstermin vor Gericht der Scheidung zustimmen und Ihre Ehe wird geschieden, wenn Ihr Ehepartner den Scheidungsantrag nicht zurücknimmt. Einen eigenen Antrag können Sie ohne Anwalt nicht stellen.

Ich bin mir mit meinem getrenntlebenden Partner einig und wir möchten beide geschieden werden. Können wir gemeinsam einen Anwalt beauftragen, die Scheidung einzureichen?

Nein, das geht leider nicht. Als Anwalt können wir immer nur einen der beiden Eheleute vertreten, denn wir sind verpflichtet, nur auf die Interessen unseres Mandanten zu schauen. Grundsätzlich genügt es, wenn nur ein Ehegatte im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten ist, nämlich der, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen möchte. Der andere Ehegatte muss sich dann aber darüber im Klaren sein, dass er nicht anwaltlich vertreten ist und er keine Auskünfte vom Anwalt seines Ehegatten bekommt.

Welche Unterlagen benötigen Sie, um die Scheidung für mich zu beantragen

Damit wir für Sie einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen können, benötigen wir zumindest eine Kopie der Eheurkunde. Wenn Sie keine Kopie haben, können Sie die jederzeit beim Standesamt erhalten. Ansonsten benötigen wir noch Ihre Adressdaten, Ihr Geburtsdatum sowie die entsprechenden Daten Ihres getrenntlebenden Partners. Wenn Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben, benötigen wir deren Namen und Geburtsdaten

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Rund um die Scheidung

Voraussetzungen der Scheidung

Die Scheidung ist im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), dem Familienrecht, geregelt. Für die Scheidung müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Trennungszeitraum: Gemäß § 1565 BGB müssen Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie eine Scheidung beantragen können. Dieser Trennungszeitraum kann verkürzt werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehepartner aus schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.
  2. Scheidungsantrag: Ein Scheidungsantrag muss bei einem deutschen Familiengericht gestellt werden. Dieser Antrag muss durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Ein Scheidungsantrag, der nicht von einem Rechtsanwalt eingereicht wurde, ist unzulässig und wird vom Familiengericht nicht bearbeite.
  3. Scheitern der Ehe: Die Ehe muss gescheitert sein, § 1565 BGB. Das ist der Fall, wenn „die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen“. Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und beide Ehegatten die Scheidung möchten, darf das Gericht ohne weitere Prüfung davon ausgehen, dass die Ehe gescheitert ist. Möchte nur einer der Ehegatten geschieden werden, muss der nachweisen, dass die Ehe gescheitert ist.
  4. Keine besondere Härte: In besonderen Ausnahmefällen, die in § 1568 BGB geregelt sind, darf das Gericht die Ehe nicht scheiden, wenn die Scheidung für den anderen Ehepartner oder gemeinsame Kinder besonders schlimme Auswirkungen hätte. Praktisch kommen solche Fälle fast nie vor.

Beginn des Scheidungsverfahrens

Wenn wir den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht eingereicht haben, fordert das Gericht zunächst einen Gerichtskostenvorschuss bei Ihnen an. Keine Sorge, am Ende des Verfahrens werden die Gerichtskosten zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Es ist also egal, wer den Scheidungsantrag einreicht und den Kostenvorschuss zahlen muss, am Ende zahlen beide Ehegatten je die Hälfte der Gerichtskosten. Wenn Sie die Gerichtskosten nicht bezahlen können, besteht die Möglichkeit, dass wir für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Ablauf des Scheidungsverfahrens

Sobald der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt ist, stellt das Gericht den Scheidungsantrag ihrem Ehepartner zu. Der hat Gelegenheit, sich zu dem Antrag zu äußern, er muss aber nicht reagieren. Zudem schickt das Gericht den Fragebogen zum Versorgungsausgleich an beide Eheleute. Beide müssen den Fragebogen ausfüllen und an das Gericht zurückschicken. Er dient dazu, den Versorgungsausgleich durchzuführen. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass auch nach der Scheidung Ihre Altersversorgung gesichert ist, indem die während der Ehe von beiden Ehegatten erworbene Altersvorsorge gerecht aufgeteilt wird.

Wenn das Gericht ermittelt hat, welche Altersvorsorge auszugleichen ist, läd es die Beteiligten zum Anhörungstermin. In dem Termin werden Sie und Ihr getrenntlebender Ehepartner zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört. Natürlich begleiten wir Sie zu dem Anhörungstermin.

Abschluss der Scheidung und rechtliche Folgen

Nachdem das Gericht sich im Anhörungstermin davon überzeugt hat, dass die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen, wird es Ihre Ehe noch im Termin scheiden. Der Beschluss wird allerdings – wie jede gerichtliche Entscheidung – nicht sofort rechtskräftig. Ihre Ehe ist also noch nicht geschieden. Wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, können aber beide noch im Termin auf ihre Rechtsmittel gegen den Beschluss verzichten. Dann sind Sie bereits bei Verlassen des Gerichtssaals rechtskräftig geschieden und das Scheidungsverfahren ist abgeschlossen. Sie sind nun rechtlich voneinander unabhängig und können neue Lebenswege einschlagen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre kostenlose Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre familienrechtlichen Angelegenheiten angehen. Vertrauen Sie auf die Expertise eines Fachanwalts für Familienrecht.

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