Restkraftstoff

Was steht mir eigentlich zu, wenn mein Auto nach einem (unverschuldeten) Unfall ein Totalschaden ist?

Offensichtlich ist ja noch, dass der Wert des Wagens irgendwie ersetzt werden muss. Aber das ist natürlich nicht alles. Neben dem „reinen“ Fahrzeugschaden gibt es noch andere Schäden, für die man Ersatz verlangen kann und einige dieser Schäden stellen wir in diesem und den kommenden Beiträgen vor:

Heute: der Restkraftstoff

Man stelle sich mal den Ärger vor: man hat sein Auto gerade voll getankt, am Besten noch mit SuperPlus, steht an der Ampel hinter der Tankstelle, die wie immer rot zeigt und dann kracht’s.

Der Hintermann ist mit so viel Wucht aufgefahren, dass das Auto nicht mehr mit vertretbarem Aufwand zu reparieren und deswegen ein Totalschaden ist. Und was passiert jetzt mit dem teuren Kraftstoff im randvollen Tank?

Man könnte natürlich auf die Idee kommen, den Kraftstoff abzusaugen und z.B. in den Reserverkanister zu füllen. Kraftstoff (sicher) abzupumpen ist allerdings gar nicht so einfach. Außerdem möchte niemand gebrauchtes Benzin in seinem Tank haben. Wohl oder übel bleibt der Kraftstoff also im Auto und der Autoverwerter freut sich, oder auch nicht. Mehr zahlen wird er für das Auto jedenfalls nicht, egal wie viel im Ergebnis unbrauchbares Benzin noch im Tank ist.

Also muss der Unfallverursacher (bzw. dessen KfZ-Haftpflichtversicherung) den Preis für den Restkraftstoff ersetzen. Zwar wenden die Versicherer oft ein, es sei ja auch im Auto das man als Ersatz kauft ein bisschen Kraftstoff im Tank, das ändert aber nichts. Egal ob mein ein Ersatzfahrzeug kauft oder nicht, ob der Ersatzwagen einen vollen oder leeren Tank hat, die letzte Tankfüllung vor dem Unfall ist Teil des ersatzfähigen Schadens.

Zum Glück für den Geschädigten sehen das auch die Gerichte so, zuletzt z.B. das AG Wuppertal in seinem Urteil vom 01.04.2015 – 11 C 631/14.