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Notare
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und wird für Beurkundungen von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt.
Die Hauptaufgaben des Notars beziehen sich auf folgende Rechtsgebiete:
- Im Grundstücksrecht sind vor allem Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechte zu nennen.
- Im Bereich des Erbrechts beurkundet der Notar hauptsächlich Testamente, Erbverträge und Erbscheinsanträge. Auch für die Ausschlagung einer Erbschaft ist der Notar zuständig.
- Auf dem Gebiet des Familienrechts spielen insbesondere die Beurkundung von Eheverträgen, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen eine Rolle.
- Schließlich werden im Gesellschaftsrecht die Gründung von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen und Handels- und Vereinsregisteranmeldungen vom Notar beurkundet.
Eine Reihe vom Gesetzgeber ausdrücklich genannter Rechtsgeschäfte wie Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung.
Auch wenn eine notarielle Beurkundung zur Rechtswirksamkeit eines Geschäftes nicht unbedingt erforderlich ist, kann sich die Beauftragung eines Notars empfehlen, wie z. B. bei der Errichtung von Testamenten.